Wissenswertes
In der Straßenverkehrsordnung sind Verhaltensregeln für alle Verkehrsteilnehmer festgelegt. Einige Artikel sind besonders für Radfahrer relevant. Dabei geht es um ihre eigenen Rechte und Pflichten, aber auch die der motorisierten Verkehrsteilnehmer ihnen gegenüber.
Was ist ein Fahrrad?
Ein Fahrrad ist ein mindestens zweirädriges Fahrzeug, das ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen durch das Treten von Pedalen oder Handkurbeln angetrieben wird. Das E-Bike (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h und E-Motorleistung von max. 0,5 kW) und das Fahrrad mit unterstütztem Pedalantrieb (max. Leistung von 0,25 kW und Unterbrechung der Stromversorgung, sobald das Fahrzeug
eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreicht) sind im Allgemeinen Fahrrädern gleichgestellt, dasselbe gilt für Roller.
Das Pedelec 45 ist nicht mit Fahrrädern, sondern mit Mofas gleichgestellt, und im Hinblick auf Versicherung, Ausrüstung oder Zugang zur Infrastruktur gelten andere Regeln.
Wo darf man mit einem Fahrrad fahren?
Fahrräder können auf Straßen und Radwegen (obligatorisch oder empfohlen) und in allen Bereichen fahren, die durch spezielle Beschilderung für sie freigegeben sind

Sofern nicht anders ausgeschildert, dürfen sie jedoch nicht in Fußgängerzonen, auf Gehsteigen, Autobahnen und Schnellstraßen oder auf Straßen, die mit einem C,3c-Zeichen gekennzeichnet sind, verkehren

Im Falle von Bürgersteigen und Fußgängerzonen gibt es jedoch eine Altersbeschränkung: Kinder bis 12 Jahre dürfen auf ihnen spielen, solange sie andere Benutzer nicht behindern oder gefährden. Als Spielzeuge gelten in diesem Zusammenhang insbesondere Kinderfahrräder, Roller und Rollschuhe. An Überwegen für Radfahrer oder für Fußgänger und Radfahrer muss Radfahrern die Vorfahrt gewährt werden. An Fußgängerüberwegen müssen Radfahrer absteigen und sie zu Fuß überqueren. An Fußgänger- und Radfahrerfurten, vor allem außerhalb von Ortschaften, die durch ihre Markierung (ein gerade über die Fahrbahn verlaufender, durch unterbrochene weiße Linien begrenzter Korridor) erkennbar sind, haben Radfahrer keine Vorfahrt.
Dürfen Fahrräder nebeneinander fahren?
In und außerhalb von Ortschaften dürfen höchstens zwei Radfahrer nebeneinander fahren. Sie müssen wieder hintereinander fahren:
- in Kurven, vor Kuppen sowie vor und auf Bahnübergängen;
- von Einbruch der Dämmerung bis zum Sonnenaufgang;
- innerhalb von Ortschaften überall dort, wo die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h oder mehr beträgt, wenn sie überholt werden oder damit rechnen, überholt zu werden;
- wenn sie andere Verkehrsteilnehmer unnötig behindern.
Wie muss ein Fahrrad ausgerüstet sein?
Grundsätzlich muss das Fahrrad mit einer Klingel, Bremsen, einem weißen oder gelben Frontlicht, Reflektoren an den Rädern und Pedalen und hinten mit einem roten Reflektor und einem roten Rücklicht ausgestattet sein. Der Helm ist für den Radfahrer keine Pflicht, wird aber dringend empfohlen, ebenso wie Sicherheitskleidung oder sonstiges Zubehör zur besseren Sichtbarkeit des Radfahrers.