Wie funktioniert der Punkteführerschein?
Am 1. November 2002 wurde in Luxemburg der Punkteführerschein eingeführt. Sein Sinn und Zweck besteht nicht darin, dass möglichst viele Fahrer ihre Fahrerlaubnis verlieren. Mit dem System des Punkteführerscheins lässt sich genauer verfolgen, wie sich die Autofahrer im Allgemeinen verhalten und wer im Speziellen durch sein unverantwortliches Verhalten das Leben anderer Verkehrs- teilnehmer gefährdet. Der Punkteführerschein soll folglich abschreckend und erzieherisch wirken.

Was steht im Gesetz?
Jeder Führerschein ist mit einem Startguthaben von 12 Punkten ausgestattet. Dieses Guthaben verringert sich jedes Mal, wenn der Führerscheininhaber einen der Verstöße begeht, die in einer entsprechenden Liste aufgeführt sind und die im Hinblick auf die mit ihnen verbundene Gefährlichkeit ausgewählt wurden (siehe den nachstehenden Abschnitt über die Strafen).
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Bei einem Verstoß, der mit einem Punkteabzug geahndet wird, informiert der protokollierende Beamte den Verkehrssünder über diese Konsequenz. Wird der Verstoß nicht bestritten, erfolgt der Punkteabzug nach der Bezahlung der gebührenpflichtigen Verwarnung. Andernfalls obliegt die Entscheidung dem Richter, sodass ein etwaiger Abzug von Punkten nach Abschluss des Strafverfahrens erfolgt. In beiden Fällen erhält die betroffene Person vom Verkehrsministerium eine Bestätigung über den Abzug, die zugleich Auskunft über die Zahl der verbleibenden Punkte gibt. Solange der Kontostand des Führerscheins noch mindestens einen Punkt aufweist, bleibt er uneingeschränkt gültig.
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Sobald alle Punkte abgezogen wurden, wird die Fahrerlaubnis für 12 Monate entzogen. Sollte sich dies innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren wiederholen, wird ein Fahrverbot von 24 Monaten ausgesprochen.