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Vignetten und Mautgebühren in Österreich

Regelung der Autobahnen in Österreich

In Österreich gibt es einige mautfreie Autobahnabschnitte, die ohne Vignette befahren werden dürfen. Diese Regelung betrifft hauptsächlich Grenzbereiche, um eine einfache Erreichbarkeit grenznaher Städte und Regionen zu ermöglichen.

Mautfreie Autobahnabschnitte in Österreich (Stand 2025):

AutobahnAbschnittStrecke (Details)
A12 InntalautobahnKiefersfelden – Kufstein SüdTirol: Vom Grenzübergang Kiefersfelden bis Kufstein Süd ist dieser Abschnitt vignettenfrei.
A14 RheintalautobahnGrenzübergang – Hohenems/DiepoldsauVorarlberg: Die Strecke vom Grenzübergang bis Diepoldsau-Hohenems ist vignettenfrei befahrbar.
A1 WestautobahnSalzburg Nord – Grenzübergang WalserbergStadt Salzburg bis Deutschland – keine Vignette nötig.
A7 MühlkreisautobahnUrfahr – Linz (Voestbrücke)Kurzer Stadtabschnitt – keine Vignette erforderlich.
A26 Linzer Westring (in Bau bzw. teils in Betrieb)Teilweise vignettenfreiAktuell nur für bestimmte Stadtbereiche relevant.

Hinweise:

  • Diese mautfreien Strecken gelten nur für PKW und Motorräder (nicht für LKW über 3,5 t).
  • Die Regelung betrifft nur die Vignettenpflicht, nicht etwaige Sondermauten (wie auf Brenner, Tauern etc.).
  • Diese Ausnahme wurde eingeführt, um das Ausweichen auf Landstraßen zu verhindern und Städtegrenzen entlastet zu halten.
  • Wer darüber hinausfährt, muss eine gültige digitale oder klassische Klebevignette haben.

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Klebevignette - Gültigkeit und Preise

  • 10 Tage: 12,40 € (Pkw), 4,90 € (Motorrad)

Die Klebevignette für 10 Tage ist ab dem Lochungstag (Tag der Entwertung) gültig – insgesamt 10 aufeinanderfolgende Kalendertage, bis einschließlich 23:59 Uhr am letzten Tag

  • 2 Monate: 31,10 € (Auto), 12,40 € (Motorrad)

Gültig ab dem Lochungstag und endet zwei Monate später, am Tag mit demselben Datum, bis einschließlich 24:00 Uhr.
Beispiel: Gestempelt am 10. Januar → gültig bis einschließlich 10. März, 24:00 Uhr

  •  1 Jahr: 103,80 € (Auto)

Gilt stets 14 Monate: vom 1.Dezember des Vorjahres bis 31.Januar des Folgejahres, jeweils bis 24:00 Uhr.
Beispiel 2025er Vignette: gültig vom 1. Dezember 2024 bis 31. Januar 2026

 Hinweis:

  • Für Nichtmitglieder fällt ein Aufpreis von 2,50 (inkl. MwSt.) pro Vignette
  • Die Vignetten für das Folgejahr sind jährlich ab dem 1. Dezember erhältlich.

Digitale Vignette – Gültigkeit und Kauf

Die digitale Vignette ist an das Kennzeichen des Fahrzeugs gebunden und kann bequem online erworben werden.

Wenn Sie als Verbraucher online kaufen, gelten folgende Wartefristen (aufgrund des gesetzlichen Rücktrittsrechts*):

Gültig erst ab dem 18. Tag nach dem Kauf:

  • 2‑Monats-Vignette
  • Jahresvignette

Sofort gültig ab dem 01.12.2024 (bei Kauf zur sofortigen Verwendung):

  • 1‑Tages-Vignette (nur digital erhältlich – keine Klebevariante)
  • 10‑Tages-Vignette

 

Die digitale Vignette kann im ASFINAG-Onlineshop oder über die ASFINAG-App bestellt werden.
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*Die ASFINAG erklärt, dass Verbraucher beim Online-Kauf ein gesetzliches Rücktrittsrecht von 14 Tagen haben. Aus diesem Grund beginnen die Gültigkeiten bei der 2‑Monats- und Jahresvignette erst am 18. Tag nach Kauf – die zusätzlichen Tage berücksichtigen die mögliche Rücktrittserklärung per Post.
Rücktrittsrecht und Gültigkeitsbeginn laut ASFINAG

Fahrzeuge über 3,5 Tonnen

Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gilt das elektronische Mautsystem.
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