Haftungsverzicht für Motorradtouren und Motorradtrainings
Mit der Teilnahme an den nachstehenden Motorradtouren und Motorradtrainings erkennt der Teilnehmer die folgenden Bedingungen an.
1. Anerkennung der Risiken
Der Teilnehmer erkennt ausdrücklich an, dass seine Teilnahme an der vom Automobile Club du Luxembourg (ACL) organisierten Veranstaltung Motorradtraining oder Motorradtour in voller Kenntnis der mit dieser Aktivität verbundenen Risiken erfolgt, wie sie durch die luxemburgische Rechtsprechung im Bereich der vertraglichen und außervertraglichen (deliktischen) Haftung definiert sind.
Zu diesen Risiken zählen – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – das Eintreten schwerer körperlicher Verletzungen, in Ausnahmefällen auch mit tödlichem Ausgang, sowie Sachschäden am Motorrad oder an persönlichen Gegenständen des Teilnehmers.
Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung bestätigt der Teilnehmer, klar, redlich und verständlich über die genannten Risiken informiert worden zu sein. Er erklärt, ohne Vorbehalt und in voller Eigenverantwortung an der Veranstaltung teilzunehmen – im Sinne von Artikel 1134 des luxemburgischen Zivilgesetzbuches sowie der geltenden Rechtslehre zur freiwilligen Haftungsbeschränkung.
2. Haftung & Haftungsausschluss
Vorbehaltlich der Bestimmungen des luxemburgischen Rechts:
1. Der Teilnehmer verzichtet ausdrücklich auf jegliche Klage oder Forderung gegenüber dem ACL im Falle von körperlichen, materiellen oder immateriellen Schäden während der Veranstaltung – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ACL.
2. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die volle Verantwortung für sämtliche Schäden zu übernehmen, die er an seiner eigenen Person sowie an Dritten oder an Sachen verursachen könnte, sei es durch sein Verhalten, sein Handeln oder durch unvorhersehbare Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs des ACL liegen.
Ohne das Vorstehende einzuschränken, verpflichtet sich ACL dazu:
• die bereitgestellten Einrichtungen und Anlagen normgerecht bereitzustellen;
• geeignete Sicherheitsmaßnahmen im Verhältnis zur Aktivität umzusetzen;
• klare und verständliche Anweisungen vor Beginn der Veranstaltung/Tour zu erteilen.
3. Pflichten des Teilnehmers
Der Teilnehmer erklärt ehrenwörtlich, dass
• das von ihm benutzte Fahrzeug den geltenden gesetzlichen Vorschriften entspricht und über eine gültige technische Überprüfung verfügt (TÜV o. Ä.);
• er im Besitz eines gültigen Führerscheins ist, der ihn zur Führung des jeweiligen Motorradtyps berechtigt – sowohl in Luxemburg als auch ggf. in durchquerten Ländern;
• er die Straßenverkehrsordnung von Luxemburg sowie etwaige andere nationale Regeln respektiert, ebenso wie alle Sicherheitsanweisungen, die vom ACL oder seinen Vertretern gegeben werden;
• er in vollem Besitz seiner geistigen und körperlichen Fähigkeiten teilnimmt und sich nicht unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen beeinträchtigenden Substanzen befindet;
• er sich verpflichtet, vollständige persönliche Schutzausrüstung gemäß europäischer Norm (CE) zu tragen, bestehend aus: zugelassener Helm, Motorradjacke, verstärkte Hose, Handschuhe, hohe Schuhe oder Motorradstiefel.
4. Versicherung und Deckung
Der Teilnehmer erkennt an, dass weder eine Unfallversicherung noch eine Haftpflicht- oder Krankenversicherung durch den ACL im Rahmen der Veranstaltung bereitgestellt wird.
Es liegt ausschließlich in seiner Verantwortung, auf eigene Kosten die notwendige persönliche Absicherung zu gewährleisten, insbesondere durch folgende Versicherungen:
• eine Unfallversicherung, die körperliche Schäden abdeckt;
• eine private Haftpflichtversicherung, die Schäden gegenüber Dritten abdeckt;
• eine gültige Krankenversicherung, auch für den Fall einer Teilnahme an Veranstaltungen außerhalb des luxemburgischen Staatsgebiets.
5. Gültigkeit des Führerscheins
Der Teilnehmer erklärt ehrenwörtlich, dass er zum Zeitpunkt seiner Anmeldung sowie während der gesamten Dauer des Kurses im Besitz eines gültigen Führerscheins ist, der ihn zur Führung eines Motorrads der für die Veranstaltung vorgesehenen Kategorie berechtigt – sowohl auf dem Staatsgebiet des Großherzogtums Luxemburg als auch in den Nachbarländern, in denen die Veranstaltung stattfinden oder Durchfahrten erfolgen könnten.
Der Teilnehmer versichert außerdem, dass gegen ihn keine behördlichen oder gerichtlichen Maßnahmen bestehen, die sein Recht zum Führen eines Motorrads einschränken könnten – insbesondere, aber nicht ausschließlich: Fahrverbot, Entzug, Sperre oder Einschränkung des Führerscheins – weder zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung noch zu irgendeinem Zeitpunkt während der Durchführung seiner Tätigkeit im Rahmen der Maßnahme.
Er verpflichtet sich, den Veranstalter unverzüglich über jede Änderung zu informieren, die die Gültigkeit oder den Umfang seines Führerscheins zwischen dem Zeitpunkt der Anmeldung und der Durchführung der Veranstaltung betreffen könnte. Jede Falschangabe oder Auslassung in Bezug auf die Gültigkeit des Führerscheins kann zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung führen, ohne Anspruch auf Rückerstattung oder Entschädigung, und begründet die ausschließliche Haftung des Teilnehmers.
6. Gesundheitszustand
Der Teilnehmer erklärt in gutem Glauben, dass ihm keine medizinischen Kontraindikationen bekannt sind, die einer Teilnahme an der Veranstaltung oder dem Motorradfahren entgegenstehen, und dass er körperlich und geistig in der Lage ist, unter normalen Bedingungen an der Aktivität teilzunehmen.
Er erkennt an, dass er die volle Verantwortung für seinen Gesundheitszustand sowie seine Fahrtauglichkeit übernimmt – insbesondere in Bezug auf körperliche Belastbarkeit, Konzentrationsfähigkeit und seine Eignung zur Führung eines motorisierten Zweirads.
Diese Erklärung erfolgt ausschließlich in eigener Verantwortung, ohne dass der ACL verpflichtet wäre, eine vorherige medizinische Kontrolle durchzuführen.
Im Falle einer Falscherklärung oder unterlassenen Mitteilung trägt der Teilnehmer allein die Konsequenzen – sowohl für sich selbst als auch für Dritte.
8. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Jeder Rechtsstreit im Zusammenhang mit der Auslegung, Ausführung oder Gültigkeit dieser Vereinbarung unterliegt ausschließlich der Zuständigkeit der Gerichte des Großherzogtums Luxemburg. Diese Vereinbarung unterliegt dem luxemburgischen Recht und ist entsprechend auszulegen.
Mit seiner Unterschrift bestätigt der Teilnehmer, dass er die zur Verfügung gestellten Informationen zur Kenntnis genommen hat und die vorliegenden Bedingungen vorbehaltlos akzeptiert.
HINWEIS ZUM SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN – MAISON DU MOTARD
1. Zweck dieser Erklärung
Diese Erklärung informiert die Teilnehmer, die an den Motorrad-Trainingstagen oder Motorrad-Touren des ACL teilnehmen, über die Modalitäten der Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und des Schutzes ihrer personenbezogenen Daten, in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU 2016/679, „DSGVO“) und dem luxemburgischen Gesetz vom 1. August 2018.
Diese Fassung stellt eine Zusammenfassung der vollständigen Datenschutzrichtlinie dar, die auf der Website des ACL verfügbar ist.
2. Zwecke der Datenverarbeitung
Im Rahmen Ihrer Anmeldung werden Ihre Daten verwendet, um Ihre Anmeldung administrativ zu registrieren, die Zugangsvoraussetzungen zu prüfen, die Sitzungen zu planen und zu organisieren, die Anwesenheit zu verwalten, Leistungen abzurechnen, Nachweise zu archivieren sowie Zufriedenheitsberichte und Qualitätsindikatoren zu erstellen.
3. Kategorien verarbeiteter Daten
Wir erheben Ihre Identifikationsdaten, Ihre Kontaktdaten, Ihre administrativen Nachweise und – falls erforderlich – Daten zu Ihrem Motorrad (Kennzeichen, Typ).
4. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die Verarbeitung beruht auf der Erfüllung des Ausbildungsvertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), der Einhaltung unserer gesetzlichen und steuerlichen Verpflichtungen (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) und ggf. auf Ihrer Einwilligung zur Aufnahme von Foto- und Videoaufnahmen (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
5. Empfänger der Daten
Ihre Daten werden vom ACL, seinem Datenschutzbeauftragten (DPO) und ggf. von Dienstleistern verarbeitet, die vertraglich gemäß Art. 28 DSGVO gebunden sind. Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gewährleisten die Sicherheit Ihrer Daten (Art. 32 DSGVO). Bei gesetzlicher Verpflichtung kann auch eine Weitergabe an zuständige Behörden erfolgen.
6. Speicherdauer
Rechnungen und Nachweise werden zehn Jahre lang aufbewahrt, Anwesenheitslisten und Berichte fünf Jahre, und Ihre Kontaktdaten sowie Nachweise werden während der Laufzeit des Vertrags gespeichert und auf Wunsch gelöscht oder anonymisiert, es sei denn, es besteht ein laufendes Verfahren.
7. Datensicherheit und Governance
Der ACL setzt Verschlüsselung, Pseudonymisierung, Zugriffskontrollen, Prüfprotokolle, interne Sicherheitsrichtlinien, Notfallpläne und regelmäßige Schulungen ein, die laufend bewertet und verbessert werden, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit Ihrer Daten zu gewährleisten (Art. 32 DSGVO).
8. Ausübung Ihrer Rechte
Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch (Art. 15 bis 21 DSGVO). Zur Ausübung dieser Rechte oder zum Widerruf Ihrer Einwilligung wenden Sie sich bitte an den DPO unter: dpo@acl.lu.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie unter: https://www.acl.lu/de/datenschutzbestimmungen/
Hinweis für Teilnehmer: Foto- und Videoaufnahmen
Wir weisen die Teilnehmer unserer Veranstaltungen darauf hin, dass sie möglicherweise auf Fotos oder Videos erscheinen, die während der Veranstaltung aufgenommen werden. Diese sind für die Veröffentlichung in den vom Automobil-Club Luxembourg herausgegebenen Print- oder Digitalmedien bestimmt.