Das französische Autobahnnetz ist größtenteils gebührenpflichtig. Die Mautgebühr richtet sich nach der gefahrenen Strecke und der jeweiligen Fahrzeugkategorie (1-5). Auf einigen Teilstrecken ist an der Mautstation eine Pauschalgebühr unabhängig von der gefahrenen Strecke zu bezahlen.
Die Bezahlung an Mautstationen erfolgt in der Regel an Automaten entweder in bar, mit Kreditkarte oder über das Télépéage-System (Bip&Go). Mit der Bip&Go Mautbox ist eine Durchfahrt ohne Anhalten möglich. Die Mautgebühr wird später automatisch vom Konto abgebucht.
Seit November 2022 gibt es auf der Autobahn A79 einen rund 30 km langen Abschnitt, auf dem die Mautgebühr elektronisch mittels Kennzeichenerfassung erhoben wird (Free-Flow-System).
Die Bezahlung erfolgt vor Ort (an einer Raststätte); mit einer Mautbox oder unter
paiement.aliae.com/de.
Informationen zur Mautbox Bip&Go
Für die Télépéage oder „t“-Spuren an Mautstationen, die, ohne anzuhalten passiert werden können, ist eine gebührenpflichtige Mautbox notwendig. Die beim ACL erhältliche „Bip&Go“ Mautbox wird für Fahrzeuge der Klassen 1, 2 und 5 (unter 3,5 t zGG und unter 3 m Höhe) eingesetzt, und gilt neuerdings auch in Spanien, Portugal und Italien.
Die einmalige Bearbeitungsgebühr beträgt 26,00 € für ACL-Mitglieder (47,00 € für Nicht-Mitglieder, die in der Großregion leben). Dieser Betrag ist nicht erstattungsfähig. Die Mautgebühren müssen vom Fahrer selbst getragen werden.
Man kann zwischen zwei Angeboten auswählen:
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Gelegentlicher Reisender |
Häufiger Reisender |
Frankreich |
1,70 € pro gefahrenem Monat |
16,00 € pro Jahr |
Spanien und Portugal |
2,50 € pro gefahrenem Monat |
10,00 € pro Jahr |
Italien |
2,50 € pro gefahrenem Monat |
0 € für nicht gefahrene Monate |
Wird die Mautbox in einem Zeitraum von jeweils 12 aufeinanderfolgenden Monaten in Frankreich nicht genutzt, wird ab dem 13. Monat eine Nichtnutzungsgebühr von 10 € erhoben
Den Vertrag können Sie in einer unserer Geschäftsstellen (Bartringen oder Ingeldorf) abschließen.
Bringen Sie dazu bitte Folgendes mit:
- Ihren Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument mit Foto
- Ihre Debit-Karte (mit IBAN-Nummer) oder RIB (Relevé d’identité bancaire)
- Ihr Mobiltelefon (für die elektronische Unterschrift mittels SMS-Code)
- Ihre E-Mail-Adresse
Wenn Sie nicht persönlich bei uns erscheinen können, haben Sie die Möglichkeit, diese Vollmacht auszufüllen und so einer anderen Person zu erlauben, in Ihrem Namen zu handeln. Wir benötigen dennoch alle oben aufgelisteten Dokumente (selbstverständlich die Originale), Zahlungsmittel, Daten usw.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns unter +352 450045-1.
Wenn Sie schon eine Mautbox von Bip&Go besitzen, die nur für Frankreich gültig ist, und Sie Spanien, Italien oder Portugal hinzufügen möchten, müssen Sie sich in Ihrem Online-Kundenbereich (auf der Website www.bipandgo.com) anmelden und eine neue Mautbox beantragen.
Kunden mit einem für Frankreich und Spanien gültigen Bip&Go können durch Angabe Ihres Kennzeichens die Mautgebühren für Portugal selbst in ihrem Abonnementbereich hinzufügen.
Falls Sie nur Ihr Abo ändern möchten, können Sie dies selbst in Ihrem „Abonnentenbereich“ auf der Webseite www.bipandgo.com vornehmen.
Alle vorangegangenen Dienstleistungen werden auch in den Verkaufsstellen von Bip&Go angeboten:
Sanef Metz
87, rue du Général Metman
F-57070 Metz Vallières
Tel: 0033 9 708 08 765
oder an den SANEF-Mautstellen.