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Begleitetes Fahren - Führerschein

In Luxemburg wurde Begleitetes Fahren (BF) eingeführt, um Fahranfängern zu ermöglichen, ihre Fahrausbildung außerhalb der Fahrschule zu vervollständigen. Fahranfänger können auf diese Weise ohne zusätzliche Kosten über mehrere Monate fahren und ein Maximum an Erfahrungen sammeln.



So funktioniert Begleitetes Fahren


BF findet parallel zur herkömmlichen Fahrausbildung in der Fahrschule statt. Jeder Führerscheinanwärter von mindestens 17 Jahren – es besteht keine Altersbegrenzung nach oben – hat die Möglichkeit, begleitet zu fahren. Drei Voraussetzungen sind zu diesem Zweck zu erfüllen:

- Fahrten sind ausschließlich innerhalb Luxemburgs erlaubt 
- Es sind keine Fahrten zwischen 23:00 und 06:00 Uhr erlaubt 
- Es dürfen lediglich Fahrzeuge der Führerscheinklasse B gefahren werden


Nach bestandener theoretischer Prüfung absolviert der Führerscheinanwärter mindestens 12 Fahrstunden à 60 Minuten in der Fahrschule. Anschließend kann er seine Fahrausbildung unter der Aufsicht seiner Begleitperson fortsetzen. Die Begleitperson muss sich zuvor beim Verkehrsministerium eine Legitimationskarte ausstellen lassen, welche sie zur Ausübung der Funktionen einer Begleitperson ermächtigt. Zudem muss die Versicherung des Fahrzeughalters eine Bescheinigung ausgestellt haben (einen Vertragszusatz), die belegt, dass im Falle eines Verkehrsunfalls Kosten für die Behebung von Schäden am gegnerischen Fahrzeug durch die Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Ein solcher Vertragszusatz ist kostenfrei.

Das Fahrzeug für das BF muss der Führerscheinklasse B entsprechen. Um anderen Verkehrsteilnehmern zu signalisieren, dass ein Fahrzeug durch einen Fahrer nach dem BF-System gefahren wird, ist ein spezieller Aufkleber in der Größe 20 x 13 cm mit einem weißen L auf rotem Hintergrund an das Heck des Fahrzeugs anzubringen. Das Fahrzeug muss zudem mit zwei Innenspiegeln ausgestattet sein.
 



 

Wer darf Begleitperson sein?

Begleitperson ist entweder ein Familienmitglied des Fahrers (Vater, Mutter, Onkel, Cousine usw.) oder ein guter Freund. Sie muss seit mindestens 6 Jahren die Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B haben, belegen, dass sie keinen Eintrag aufgrund von Verkehrsverstößen im Strafregister hat und ihr im Verlauf der vergangenen 5 Jahre nicht die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Darüber hinaus muss die Begleitperson mindestens bei 2 Fahrschulstunden des Führerscheinanwärters anwesend gewesen sein.




 

Aufgabe der Begleitperson


Die Rolle der Begleitperson ist eine pädagogische Rolle von entscheidender Bedeutung. Die Begleitperson ist aufgrund ihrer Erfahrung in der Lage, mögliche gefährliche Situationen im Vorfeld zu erkennen, die ein Fahranfänger noch nicht einschätzen kann. Durch die Routine der Begleitperson soll vor allem das noch nicht ausgeprägte Bewusstsein für eine echte Gefahr des Führerscheinanwärters geschärft werden.

Die Begleitperson wird als alleiniger Fahrer des Wagens betrachtet. Im Fall des Falles ist sie verantwortlich! Da es kein zweites Lenkrad, keine zweite Bremse usw. im Fahrzeug gibt, kann die Begleitperson nicht direkt ins Fahrgeschehen eingreifen und muss dem Fahranfänger voll und ganz vertrauen. 



 

Ergänzendes Fahrtraining

Die Fahrerlaubnis der Klasse B gilt nur für 2 Jahre. Für diesen Zeitraum wird der Führerschein auf Probe ausgestellt und der Führerscheinanwärter ist verpflichtet, ein ergänzendes eintägiges Fahrtraining im Fahrsicherheitszentrum in Colmar-Berg zu absolvieren.

Der Kurs kann ab dem 3. Monat nach Ausstellung des Führerscheins absolviert werden. Im Rahmen dieser Ausbildung soll dem Fahranfänger vermittelt werden, dass ein Fahrzeug mitunter schnell von der Fahrbahn abkommen kann, vor allem dann, wenn die Voraussetzungen ungünstig sind. Auf diese Weise wird der Fahranfänger an eine umsichtige Fahrweise herangeführt und erlernt ein defensives Fahren. Die Übungen umfassen demnach Fahrten auf rutschiger Fahrbahn, das Ausführen einer Vollbremsung, Fahren bei Aquaplaning usw.

Der Erhalt der Teilnahmebescheinigung im Anschluss an diesen Kurs ist die Voraussetzung für die Ausstellung des endgültigen Führerscheins.