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Hilfe bei historischen Fahrzeugen

24/7 verfügbar für einen Service, der auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Speziell entwickelte Hilfe

Die ACL bietet eine spezielle Assistance für Mitglieder mit historischen Autos oder Motorrädern, die älter als 20 Jahre sind (nicht mehr als 3,5 Tonnen), einschließlich zweier Optionen: Hilfeleistung in Luxemburg oder bis zu 150 km, mit angepassten Leistungen..

Hilfeleistung in Luxemburg: 50 €.

Leistungen

Diese Assistance ist in Luxemburg verfügbar, aber nur in Verbindung mit der ACL-Mitgliedskarte ‚Luxemburg‘ oder ‚Europa‘. Sie umfasst die folgenden Leistungen:

  • 1 kostenlose Pannenhilfe/Abschleppen pro Jahr
  • 1 Fahrzeugtransport pro Jahr mit einem Rabatt von 50% des offiziellen Tarifs

Hilfeleistung bis zu 150 km: 120 €

Leistungen

Diese Assistance ist in Luxemburg und in einem Gebiet, das sich bis zu 150 km (Luftlinie) über die luxemburgischen Grenzen hinaus erstreckt, verfügbar, jedoch nur in Verbindung mit der ACL-Mitgliedskarte ‚Europa‘. Sie umfasst die folgenden Leistungen:

  • Alle Leistungen der Assistance in Luxemburg
  • 1 kostenlose Pannenhilfe/Abschleppdienst pro Jahr in der 150 km-Zone
  • 1 Fahrzeugtransport pro Jahr in der 150 km-Zone (mit einem Rabatt von 20% auf den offiziellen Tarif)
  • Kostenloser Ersatzwagen 1 x pro Jahr für max. 3 Werktage (Montag bis Samstag) im Falle einer Panne oder eines Unfalls während einer Reise in der 150-km-Zone.

Allgemeine Informationen

Unabhängig von der Art der Mitgliedschaft (Assistance in Luxemburg oder Assistance 150 km) erhalten alle Mitglieder einen Vorzugspreis für die Teilnahme an verschiedenen Veranstaltungen, wie z.B. von der ACL organisierte Schulungen zum Thema historische Fahrzeuge, etc.

Der Beitrag für die Assistenz für historische Fahrzeuge deckt den Zeitraum von März des laufenden Jahres bis März des folgenden Jahres ab, sofern die Mitgliedskarte „Luxemburg“ oder „Europa“ des ACL bezahlt wird.

Sportliche Wettkämpfe, insbesondere mit Zeitmessung, sind von der Assistance ausgeschlossen. Gleichmäßigkeitsprüfungen sind jedoch gedeckt, wenn die vorgeschriebene Durchschnittsgeschwindigkeit weniger als 50 km/h beträgt.