Rechtsschutz
Inhaber der Europakarte haben Anspruch auf Rechtsschutz.
Der Rechtsschutz umfasst Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall oder Beistand bei allen Streitigkeiten mit Werkstätten, Reparaturwerkstätten oder Privatpersonen und im Zusammenhang mit dem Kauf, der Reparatur, dem Verkauf, der Garantie und der Nutzung des Fahrzeugs des Inhabers.
Sie möchten z. B. ein Gegengutachten einholen, um den Zustand Ihres Fahrzeugs zu beurteilen? Sie haben einen Streit mit Ihrem Händler, weil sich die Lieferung Ihres nächsten Fahrzeugs verzögert hat?
Der ACL übernimmt die Kosten für einen vom Mitglied gewählten Rechtsanwalt und/oder Sachverständigen bis zu insgesamt 2.000 €.
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Unser Rechtsschutz gilt nur für Streitigkeiten, die nach dem Datum der Ausstellung der Mitgliedskarte entstanden sind.
Für weitere Einzelheiten zu dieser Leistung lesen Sie bitte unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder wenden Sie sich direkt an uns.