Fahrhilfen werden Pflicht
Diese Fahrhilfen werden für neu typisierte Fahrzeuge ab 2022 Pflicht, für alle Neuwagen gilt die Regel ab 2024.
Der Gebrauch von verpflichtenden Assistenzsystemen wie dem elektronischen Stabilitätsprogramm ESP sowie dem Reifendruckkontrollsystem RDKS/TPMS, wurden über die letzten Jahre zur Selbstverständlichkeit. In ihrem Bestreben, die Sicherheit auf den Straßen wesentlich zu erhöhen, haben die EU-Staaten weitere Fahrhilfen verordnet. Einige dieser Vorrichtungen sind bereits Teil moderner Fahrzeuge und Ihnen als Autofahrer vielleicht schon bekannt:
Notbremslicht
Bei einer starken Abbremsung ab 6m/s und einer Geschwindigkeit von über 50km/h wird der nachfolgende Verkehrsteilnehmer durch das Blinken der Bremslichter in hoher Frequenz über die Gefahrensituation zeitnah gewarnt. Kommt Ihr Fahrzeug zum Stehen, schaltet sich automatisch die Warnblinkanlage dazu. Das System wird über das Bremspedal (Druck und Weg) sowie das ABS gesteuert.
Notbremsassistent
Beim Erkennen einer Gefahrensituation und zum Verhindern einer Kollision, wird Ihr Automobil automatisch über das ABSSystem abgebremst. Dies im Fall, wo der Fahrer gar nicht oder zu spät reagiert, sowie die ihm zur Verfügung stehende Bremsleistung nicht optimal nutzt. Der Notbremsassistent verfügt über Kamera und Radarsysteme. Bei unzureichenden Informationen durch die äußere Umgebung desaktiviert sich die Vorrichtung selbständig. Die Ausbaustufe vom Notbremsassistenten ist die Multikollisionsbremse, bei einer Unfallerkennung wird die Bremse automatisch betätigt, um einen Folge-Crash zu vermeiden oder dessen Auswirkungen zu mildern.
Notfall-Spurhalteassistent
Wie der Begriff es schon hervorhebt, warnt das „Emergency Lane Keeping – ELK“ nicht nur beim Verlassen der Fahrspur, sondern greift im Gegensatz zum bestbekannten „Lane Keeping Assist – LKA“ vehement in die Lenkung ein. Dies erfolgt, sobald das Auto droht in den Gegenverkehr zu geraten oder rechts von der Straße abzukommen. Den Notfall-Spurhalteassistenten können Sie als Autofahrer abschalten, bei unzureichenden Informationen wegen mangelnde Straßeninfrastruktur geschieht dies automatisch. Das „ELK“ erkennt die Fahrspuren durch eine Kamera, Sensoren und Radar dienen zur Abstandsmessung zu anderen Fahrzeugen oder Hindernissen.
Intelligenter Geschwindigkeitsassistent
Beim Überschreiten der vorgeschriebenen Geschwindigkeiten werden Sie über eine Anzeige am Armaturenbrett sowie überein pulsierendes Gaspedal informiert. Hier handelt es sich um ein passives System. Beim „Intelligent Speed Assistance - ISA“ gibt es auch eine aktive Variante: Bei anhaltenden Geschwindigkeitsüberschreitungen wird die Motorleistung über das Motorsteuergerät reduziert, Überholmanöver sind nicht davon betroffen. Das System lässt sich einerseits mit dem Durchtreten des Gaspedals überwinden und ist anderseits abschaltbar. Die Verkehrszeichenerkennung wird über die Frontkamera erfasst, Unterstützung erhält Ihr Fahrzeug zusätzlich von den Daten Ihres Navigationssystems.
Fahrermüdigkeitserkennung/ Aufmerksamkeitsüberwachung
Die Augenlidbewegungen werden im Zusammenhang mit Lenkimpulsen des Fahrers aufgezeichnet. Erkennt das „Driver Drowsiness and Attention Warning“ ungewöhnliche Lenk- und Augenbewegungen, werden sie als Fahrer durch einen Signalton in Verbindung mit einer Warnung am Armaturenbrett sofort informiert. Diese Vorrichtung soll Unfälle durch nachlassende Aufmerksamkeit, sowie den gefährlichen Sekundenschlaf verhindern. Da die Daten aufgezeichnet werden, müssen sie geschützt und deshalb in einem geschlossenen System gespeichert sein.
Rückfahrassistent
Das „Reversing Detection“ dient zum Schutz von Fußgängern beim Rückwärtsfahren. Eine Rückfahrkamera in Verbindung mit Ultraschallsensoren erkennt Passanten, die sich hinter dem Fahrzeug befinden. Der Fahrer wird akustisch sowie visuell über den Bildschirm im Auto vor einem Zusammenstoß gewarnt. Da die Rundumsicht durch design-technisch bedingte Karosserie-Formen bei modernen Fahrzeugen nicht immer optimal ist, bietet der Rückfahrassistent vor allem kleinen Kindern Schutz. Die Ausbaustufe für dieses System ist eine Notbrems-Vorrichtung.
Eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre
Bei der „Alcohol Interlock Installation Facilitation“ handelt es sich nur um eine standardisierte Schnittstelle, das eigentliche Atem-Alkoholtestgerät ist nicht Teil der Bestimmung. Autofahrer, die sich durch Alkohol am Steuer strafbar machen, könnten in Zukunft gerichtlich die Auflage erhalten, dann das zusätzlich einzubauende Alkoholtestgerät zum Starten des Motors zu benutzen.
Die Straßeninfrastrukturen fehlen
Die größte Veränderung mit den hier aufgezählten Beispielen wird das Eingreifen der Technik in das bisherige Handeln hinter dem Lenkrad in Notsituationen sein. Trotzdem bleibt die Verantwortung bei Ihnen als Fahrer, es handelt sich weiterhin nur um Fahrhilfen. Damit diese jedoch auf die größtmögliche Akzeptanz seitens der Autofahrer stoßen, müssen die Systeme zuverlässig im Einklang mit der Straßeninfrastruktur funktionieren. Die Voraussetzungen hierfür wären z.B. einheitliche Verkehrszeichen, stets aktualisierte Navi-Daten und eine minutiöse Wartung der aufgezählten Systeme. Dem automatisierten Fahren kommen wir jedenfalls immer näher.
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