In Italien dürfen für Kleinkinder nur noch Autokindersitze mit Alarmsignal verwendet werden. Wer diese Pflicht ignoriert, riskiert eine Geldbuße. Die Änderungen bei der Kindersicherung, die am 7. November 2019 in Kraft getreten sind, sehen vor, dass für Kinder bis zum Alter von vier Jahren nur noch Kindersitze verwendet werden dürfen, die mit einem Alarmsignal ausgestattet sind. Dieses Signal soll verhindern, dass Kinder im Auto vergessen werden. Über die technische Ausstattung des Warnsystems ist bisher nur bekannt, dass zwei Voraussetzungen erfüllt sein müssen: Warnsystem im Kindersitz und im Fahrzeug integriert, externes Gerät, das zwischen Kindersitz und Fahrzeug zwischengeschaltet wird. Allerdings gilt die Pflicht der Verwendung von Kindersitzen mit Alarmsignal nur für in Italien zugelassene Fahrzeuge. Anders verhält es sich hingegen bei in Italien zugelassenen Mietfahrzeugen. Hier sollte bereits bei der Anmietung geklärt werden, ob entsprechende Kindersitze vorhanden sind.
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