| Das Berufungsgericht (tribunal d’appel), dessen Mitglieder durch das Exekutivbüro der CS bestimmt werden, entscheidet über die Entscheidungen der Sportkommissare oder des Disziplinarrates, die zur Berufung vorgelegt wurden. Zur Erlangung der Lizenz eines Sportkommissars bedarf es einer Probezeit von sechs Autosportveranstaltungen. Die Probezeit wird unter der Leitung eines erfahrenen Sportkommissars durchgeführt.
Die Sportkommissare können auch aus den Reihen des Exekutivbüros der CS stammen. Das BE der Sportkommission arbeitet unabhängig und gewährleistet die Organisation und die Entwicklung des Automobilsports im Einklang mit den nationalen und internationalen Verpflichtungen. Es gesteht einem angeschlossenen Verein den Statut eines Veranstalters zu - falls die erforderlichen Bedingungen nicht erfüllt werden kann dieses Recht auch wieder entzogen werden - , ist zuständig für den jährlich erscheinenden „code sportif national“ (die Bibel des nationalen Automobilsports mit allem Wissenswerten über den Ablauf von Autosportveranstaltungen), das Aufstellen, gegebenenfalls das Auflösen der Arbeitsgruppen (GT – groupe de travail), das Ausstellen der Lizenzen und Startgenehmigungen, das Erstellen des nationalen Automobilsportkalenders, das Begutachten der Ausschreibungen der Luxemburger Rennveranstaltungen, das Erstellen der Meisterschaftstabellen, die Ausrichtung der „soirée automobile“ sowie weiterer Aufgaben.
Das Exekutivbüro der Sportkommission besteht zurzeit aus elf Mitgliedern. Diese haben alle einen „motorsportlichen Hintergrund“ und waren fast alle aktive Automobilsportler. Der Doyen im „bureau exécutif“ (BE) ist Nicolas Koob. Kandidaten für das BE werden von der Sportkommission vorgeschlagen, diese unterbreiten dann ihren Antrag an den Aufsichtsrat des ACL, der über die Nominierung entscheidet.
Die Mitgliedschaft im BE ist zeitlich nicht begrenzt. Die Posten des Präsidenten sowie des Vize-Präsidenten werden in den eigenen Reihen bestimmt. Generell trifft sich die Sportkommission jeden Dienstag zu einer Sitzung. So werden u.a. vor einem Rennen in Luxemburg die vom Veranstalter erstellten Starterlisten angenommen und gegebenenfalls berichtigt. Prinzipiell wird nur über schriftlich eingereichte Anträge beraten. Telefonische Anfragen im Zusammenhang mit dem Luxemburger Automobilsport sind ausschließlich an das Sekretariat der Sportkommission, das mit einer hauptamtlichen Sekretärin besetzt ist, zu richten.
Der ACL ist vom Luxemburger Sportministerium und vom COSL (Comité Olympique et Sportif du Grand-Duché de Luxembourg) als Verband anerkannt und bestimmt den Vertreter bei der Jahreshauptversammlung von FIA-Sport, sowie die Kandidaten für die verschiedenen Kommissionen von FIA-Sport.
Text: Romain Heckemanns
Fotos: Roland Baumann
|