Straßenverkehrsordnung
Motorradfahrer sind weitgehend ungeschützte Verkehrsteilnehmer. Um einen optimalen Schutz zu gewährleisten, wird das Tragen von Sicherheitsausrüstung dringend empfohlen. Bei Kontrollen stößt die Polizei jedoch regelmäßig auf Motorradfahrer, die entweder sehr alte Helme oder Helme tragen, die nicht mehr den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen. Was hat es mit der Norm ECE 22-05 auf sich, und wie überprüfe ich, ob mein Helm tatsächlich der Straßenverkehrsordnung entspricht?
Was ein ausreichender Kopfschutz ist, bestimmt die europäische Prüfnorm ECE R22. Seit 2006 müssen alle Motorradfahrer, die auf öffentlichen Straßen unterwegs sind, einen Motorradhelm tragen, der gemäß der Richtlinie ECE R22 erfolgreich getestet wurde.
Sicherheitsnorm für Motorradhelme
Die europäische Prüfnorm ECE R22 (Economic Commission Europe) definiert die Mindestanforderungen an Schutzhelme für den Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr. Hier ist eine Auswahl an Kriterien, die Sie erfüllen müssen:
- Größe und Form der stoßdämpfenden Schale
- Chemische Beständigkeit der Außenhülle
- Stoßdämpfungswerte an einzelnen Punkten pro Fallversuch
- Größe des Sichtfeldes
Darüber hinaus müssen nach ECE 05 folgende Kriterien erfüllt sein:
Der Kopfschutz muss die Grenzwerte für das HIC (Head Injury Criterion), der Kopfverzögerung und bei potenziellen Unfällen senken – in letzterem Fall um 10 Prozentpunkte. Dadurch steigt die Sicherheit bei einer möglichen Kollision zwischen Objekt und Kopf. Der Kinnbereich ist auf Kriterien wie Stöße und Dämpfungswerte zu überprüfen. Weitere Prüfkriterien sind die Drehbeschleunigung der Außenschale, die Funktion des Kinnriemens, aufgebrachte Folien auf dem ECE-Label und eine maximale Tönung des Visiers von 50 Prozent.
Die ECE-Kennzeichnung ist entweder auf dem Innenfutter oder dem Kinnriemen zu finden. Das ECE-Kennzeichen erkennen Sie am E auf dem Etikett. Auf den Buchstaben „E“ folgt die Testnummer 22, die auf die Testversion 22-05 hinweist. Die fortlaufende Nummerierung zeigt, dass sich das Testverfahren ständig geändert hat. Da sich die Sicherheitsaspekte und die Motorradhelmtechnik ständig verbessern, müssen natürlich auch die Prüfverfahren angepasst werden.
Die ECE-Kennzeichnung erlischt, wenn der Motorradhelm unsachgemäß verändert wird oder der Helm beschädigt wird und dadurch seine Schutzwirkung verliert. Als Ersatzteile dürfen Sie nur Originalteile verwenden. Sie dürfen außerdem selbst keine Änderungen am Motorradhelm vornehmen, wenn Sie dazu nach den Anweisungen des Herstellers nicht berechtigt sind.
Wichtig:
Einige Hersteller haben Helme mit der Kennzeichnung R22 ohne Suffix auf den Markt gebracht. Für diese Modelle gibt es jedoch keine Zulassung! Die Kennzeichnung muss immer ein eingekreistes E mit dem Namen der Prüfstelle aufweisen.
Verwendung von ECE-zertifizierten Motorradhelmen in Nicht-EU-Ländern:
Alle in Luxemburg zugelassenen Helme müssen die ECE- Prüfung bestanden haben. Die Helme können Sie nur in europäischenLändern verwenden, in denen die ECEPrüfnorm gilt. In Nordamerika (sprich: in den USA und Kanada) gelten andere Vorschriften für Motorradhelme. Bei einem Unfall haben Sie damit keinerlei Anspruch auf Schadenersatz. Informieren Sie sich
daher über länderspezifische Motorradhelmgesetze, um sich Geldstrafen für nicht zugelassene Modelle zu ersparen.
Was sagt die Polizei dazu?
Helme, die der Norm 04 oder noch älter entsprechen, bieten nicht den gleichen Schutz wie ein aktueller Helm. Nach dem Gesetz ist das Tragen dieser Helme zwar nicht verboten. Die Polizei rät aber dringend davon ab, sie auf öffentlichen Straßen zu tragen.
Die Folgen im Falle eines Verstoßes:
Jeder Verstoß wird als schwerwiegendes Vergehen gewertet – und deshalb mit einer Geldstrafe von 145 Euro sowie dem Abzug von 2 Punkten vom Führerschein-Punktekonto geahndet.
ECE-konformes Zulassungskennzeichen:

1. Bezieht sich auf das Testzentrum. Die Nummerierung entspricht dem Land, in dem der Motorradhelm geprüft wurde (1 = Deutschland, 2 = Frankreich, 3 = Italien, 13 = Luxemburg)
2. ECE-Norm
3. Versionsnummer
4. Zulassungsnummer
5. Das „P“ weist auf einen erfolgreichen Kinnschutztest hin
6. Das Symbol PN / J weist darauf hin, dass kein Kinnschutz vorhanden ist, wie etwa beim offenen Helm
7. Die 74 ist eine vom Hersteller festgelegte Chargennummer |